This post was originally published on Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung beantragen. Die Förderung zielt insbesondere auf naturbasierte Lösungen ab.
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